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07.06.2023
Lesedauer ca. .. Minuten
communice®web-Kunden

BITV 2.0 und das Geschäft mit der Barrierefreiheit!

Das Thema BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) ist aktuell in aller Munde. Täglich werden Kommunen von Unternehmen angerufen, die behaupten, ihre Website sei nicht BITV-konform. Dies wird an ein bis drei angeblichen Fehlern dargestellt.

Anschließend wird der Kommune ein kostenpflichtiger BITV-Test und/oder eine auf Künstlicher Intelligenz basierende Software-Lösung angeboten, mit der die Website BITV-konform werden würde.

Kunde communice®web-Kunden
Branche Webseiten

„Fallen Sie bitte nicht darauf herein, denn so einfach ist es eben nicht!“

Nun werden Sie sich fragen, ob eine von uns erstellte Website BITV-konform ist? – JA!

communice®web bzw. eine von uns bereitgestellte Website erfüllt in Verbindung mit der Erklärung zur Barrierefreiheit die technischen und je nach Kundenauftrag auch die visuellen, redaktionellen und rechtlichen Anforderungen der BITV 2.0. Und darüber hinaus arbeiten wir kontinuierlich daran, vorhandene oder neue Barrieren, die aus rechtlichen oder funktionalen Anforderungen resultieren, abzubauen, und stellen unseren Kunden die Ergebnisse dieser Arbeit kostenfrei im Rahmen unserer Vereinbarung zur Verfügung.

Darüber hinaus gibt es jedoch weitere Anforderungen, die eine Kommune erfüllen muss.

Die BITV 2.0 fordert nicht nur technisch, visuell oder redaktionell bedingte Barrieren abzubauen, sondern auch allen Menschen die Informationen auf einer Website verständlich und zugänglich zu machen.

Um dies zu ermöglichen, sind weitere Maßnahmen notwendig, wie z. B.:

  1. Erfüllung des §4 der BITV 2.0 – Informationen in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache
  2. Erweiterte Informationen in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache
  3. Abbau individueller digitaler Barrieren
  4. Bereitstellen barrierefreier PDF-Dokumente
  5. Prüfung der Website hinsichtlich kontextbasierter Bilder und nicht barrierefreier Inhalte, wie z. B. die Einbindung von Drittanwendungen über iframes, fehlende Bildtitel usw.

Wie können Sie als Kommune diese erweiterten Anforderungen wirtschaftlich und dauerhaft erfüllen?

Als Kommune können Sie mit uns gemeinsam das Thema angehen. Wir helfen mit wirtschaftlichen Lösungen, diese rechtlichen Vorgaben zu erfüllen – und das durchdacht und wirtschaftlich.

Fallbeispiele und Lösungen

Um Ihnen als Kommune hiervon einen Eindruck zu vermitteln, gibt es im Folgenden einige Fallbeispiele mit den Lösungen.

Fallbeispiel 1:

Erfüllung des §4 der BITV 2.0 – Informationen in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache

Kunde: Amt Mitteldithmarschen, 25.000 Einwohner

Für das Amt Mitteldithmarschen in Schleswig-Holstein (www.amt-mitteldithmarschen.de) und in Kürze auch für die Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber haben wir die rechtlichen Anforderungen des §4 der BITV 2.0 umgesetzt.

Lösung: communice®easy – BITV Paket II

Dies beinhaltet die Bereitstellung einer Erklärung zur BITV, die Inhalte des §4 in Leichter Sprache sowie ein Video in Deutscher Gebärdensprache mit Informationen zu den wesentlichen Inhalten, Hinweise zur Navigation, eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit, Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache.

Fallbeispiel 2:

Erfüllung des §4 der BITV 2.0 – Informationen in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache sowie erweiterte Informationen in Leichter Sprache

Kunde: Gemeinde Wilhelmsdorf, 5.000 Einwohner

Für die Gemeinde Wilhelmsdorf in Baden-Württemberg (www.gemeinde-wilhelmsdorf.de) haben wir neben den rechtlichen Mindestanforderungen zusätzlich eine Seite mit weiterführenden Informationen in Leichter Sprache erstellt, um die Teilhabe nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) für Menschen mit Behinderung, Menschen, für die Deutsch eine Fremdsprache ist, oder Menschen, für die „Informationen in schwerer Sprache“ nicht verständlich sind, sicherzustellen.

Lösung: communice®easy – Mit den BITV-Paketen II + III

Diese beinhalten die Bereitstellung einer Erklärung zur BITV, die Inhalte des §4 in Leichter Sprache sowie ein Video in Deutscher Gebärdensprache und eine zusätzliche Website, die den visuellen und redaktionellen Anforderungen an Websites in Leichter Sprache entsprechen.

communice®access auf der Website der Gemeinde Ottobrunn
Schrift vergrößern mit communice®access
Bilder ausblenden mit communice®access

Fallbeispiel 3:

Abbau individueller digitaler Barrieren, um somit den Zugang zu Inhalten zu erleichtern und zu ermöglichen.

Kunden: diverse Kommunen

Trotz der Erfüllung aller von der BITV geforderten Vorgaben bleibt für einige Personengruppen eine Vielzahl individueller Barrieren vorhanden, die den Zugang zu digitalen Angeboten erschweren. Dazu gehören z. B. Personen mit einer Sehbehinderung, einer Restsehstärke von bis zu 3%, Rot-Grün-Schwächen, motorischen Einschränkungen oder Epilepsie.

Lösung: communice®access

Für diese Gruppe stellen wir eine Assistenztechnik zum Abbau der individuellen Barrieren zur Verfügung. Mit 25 Einstellungsmöglichkeiten werden vielfältige Optionen bereitgestellt, um die digitalen Zugangsbarrieren abzubauen.

Beispiele: www.itzehoe.de | www.amt-nortorfer-land.de | www.gemeinde-wilhelmsdorf.de  | www.amerang.de | www.rathaus-siegsdorf.de | www.moehrendorf.de | www.weissenhorn.de | www.ottobrunn.de | www.bogen.de | www.amt-geest-und-marsch-suedholstein.de | uvm.

Autor: Maurizio Tassillo| Geschäftsführer und Ansprechpartner für communice®web

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