Anschließend wird der Kommune ein kostenpflichtiger BITV-Test und/oder eine auf Künstlicher Intelligenz basierende Software-Lösung angeboten, mit der die Website BITV-konform werden würde.
„Fallen Sie bitte nicht darauf herein, denn so einfach ist es eben nicht!“
Nun werden Sie sich fragen, ob eine von uns erstellte Website BITV-konform ist? – JA!
communice®web bzw. eine von uns bereitgestellte Website erfüllt in Verbindung mit der Erklärung zur Barrierefreiheit die technischen und je nach Kundenauftrag auch die visuellen, redaktionellen und rechtlichen Anforderungen der BITV 2.0. Und darüber hinaus arbeiten wir kontinuierlich daran, vorhandene oder neue Barrieren, die aus rechtlichen oder funktionalen Anforderungen resultieren, abzubauen, und stellen unseren Kunden die Ergebnisse dieser Arbeit kostenfrei im Rahmen unserer Vereinbarung zur Verfügung.
Die BITV 2.0 fordert nicht nur technisch, visuell oder redaktionell bedingte Barrieren abzubauen, sondern auch allen Menschen die Informationen auf einer Website verständlich und zugänglich zu machen.
Um dies zu ermöglichen, sind weitere Maßnahmen notwendig, wie z. B.:
Als Kommune können Sie mit uns gemeinsam das Thema angehen. Wir helfen mit wirtschaftlichen Lösungen, diese rechtlichen Vorgaben zu erfüllen – und das durchdacht und wirtschaftlich.
Um Ihnen als Kommune hiervon einen Eindruck zu vermitteln, gibt es im Folgenden einige Fallbeispiele mit den Lösungen.
Für das Amt Mitteldithmarschen in Schleswig-Holstein (www.amt-mitteldithmarschen.de) und in Kürze auch für die Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber haben wir die rechtlichen Anforderungen des §4 der BITV 2.0 umgesetzt.
Dies beinhaltet die Bereitstellung einer Erklärung zur BITV, die Inhalte des §4 in Leichter Sprache sowie ein Video in Deutscher Gebärdensprache mit Informationen zu den wesentlichen Inhalten, Hinweise zur Navigation, eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit, Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache.
Für die Gemeinde Wilhelmsdorf in Baden-Württemberg (www.gemeinde-wilhelmsdorf.de) haben wir neben den rechtlichen Mindestanforderungen zusätzlich eine Seite mit weiterführenden Informationen in Leichter Sprache erstellt, um die Teilhabe nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) für Menschen mit Behinderung, Menschen, für die Deutsch eine Fremdsprache ist, oder Menschen, für die „Informationen in schwerer Sprache“ nicht verständlich sind, sicherzustellen.
Diese beinhalten die Bereitstellung einer Erklärung zur BITV, die Inhalte des §4 in Leichter Sprache sowie ein Video in Deutscher Gebärdensprache und eine zusätzliche Website, die den visuellen und redaktionellen Anforderungen an Websites in Leichter Sprache entsprechen.
Trotz der Erfüllung aller von der BITV geforderten Vorgaben bleibt für einige Personengruppen eine Vielzahl individueller Barrieren vorhanden, die den Zugang zu digitalen Angeboten erschweren. Dazu gehören z. B. Personen mit einer Sehbehinderung, einer Restsehstärke von bis zu 3%, Rot-Grün-Schwächen, motorischen Einschränkungen oder Epilepsie.
Für diese Gruppe stellen wir eine Assistenztechnik zum Abbau der individuellen Barrieren zur Verfügung. Mit 25 Einstellungsmöglichkeiten werden vielfältige Optionen bereitgestellt, um die digitalen Zugangsbarrieren abzubauen.
Beispiele: www.itzehoe.de | www.amt-nortorfer-land.de | www.gemeinde-wilhelmsdorf.de | www.amerang.de | www.rathaus-siegsdorf.de | www.moehrendorf.de | www.weissenhorn.de | www.ottobrunn.de | www.bogen.de | www.amt-geest-und-marsch-suedholstein.de | uvm.