Allgemeine Geschäftsbedingungen der inixmedia GmbH

- Gültig für alle Geschäfte mit Ausnahme von Geschäften mit Verbrauchern -

 

§ 1       Allgemeines – Geltungsbereich

(1)       Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit uns – der inixmedia GmbH (Handelsregister: AG Kiel, HRB 5629) – geschlossenen Verträge, soweit der Kunde bei Abschluss des Rechtsgeschäftes mit uns in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB).

(2)       Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Der Ausschluss abweichender Bedingungen des Kunden gilt auch dann, wenn unsere AGB zu einzelnen Regelungspunkten keine gesonderte Regelung enthalten.

(3)       Unsere AGB gelten in ihrer jeweils zuletzt in einem Vertrag mit dem Kunden einbezogenen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte für die Parteien, ohne dass es erneut eines ausdrücklichen Hinweises darauf bedarf. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden bestehen, sind in Schriftform oder in Textform im Rahmen des Bestellvorgangs über das Online-Bestellformular oder in elektronischer Form (z. B. E-Mail) niedergelegt.
 

§ 2       Angebot – Vertragsabschluss – Beschaffenheit der Leistung

(1)       Bestellen können nur volljährige Personen und juristische Personen oder Personengesellschaften, die ihre Geschäftsanschrift in Deutschland, der Europäischen Union oder der Schweiz haben.

(2)       Mit der Präsentation unserer Dienstleistungen und der Einräumung der Möglichkeit zur Bestellung ist noch kein verbindliches Angebot unsererseits verbunden. Erst die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Vertrages dar.

Wir behalten uns vor, Bestellungen nach freiem Ermessen abzulehnen.

(3)       Alle Angebote von uns sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

(4)       Unsere Angaben zum Gegenstand der Leistung sowie unsere Darstellungen derselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen, oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung durch Gleichwertiges sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Der Kunde hat uns rechtzeitig vor Vertragsschluss schriftlich oder in elektronischer Form (z. B. per E-Mail) auf etwaige besondere Anforderungen an unsere Dienstleistung hinzuweisen. Solche Hinweise erweitern jedoch nicht unsere vertraglichen Verpflichtungen und Haftung. Mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung sind wir lediglich verpflichtet, die bestellte Leistung als in der Bundesrepublik Deutschland verkehrs- und zulassungsfähige Leistung zu liefern. Es besteht kein Anspruch auf Überlassung von Druckdaten oder Hochformatdaten.

(5)       Eine Garantie gilt nur dann als von uns übernommen, wenn wir schriftlich oder in elektronischer Form (z. B. per E-Mail) eine Eigenschaft und/oder einen Leistungserfolg als „rechtlich garantiert“ bezeichnet haben.

(6)       Allein maßgeblich für unsere Rechtsbeziehungen mit dem Kunden ist der geschlossene Vertrag einschließlich dieser AGB. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mögliche Zusagen durch uns vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
 

§ 3 Keine geschützten, verbotenen oder ausgeschlossenen Inhalte

(1)       Der Kunde bestätigt mit dem Hochladen oder anderweitigem Zur-Verfügung-Stellen von Bild-, Text- oder sonstigen Daten, dass er das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung dieser Daten besitzt.

(2)       Der Kunde garantiert, dass Daten und deren Inhalte, die der Kunde uns für die Vertragsausführung zur Verfügung stellt,

  1. nicht gegen geltendes Recht, insbesondere Straf- oder Jugendschutzgesetze oder gegen Staatsverträge (z. B. den Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien, „Jugendmedienschutz-Staatsvertrag“) verstoßen;
  2. nicht gegen Rechte Dritter verstoßen, insbesondere nicht gegen das Recht am eigenen Bild, Urheber, Marken- oder sonstige Schutzrechte, sowie nicht gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht.

(3)       Der Kunde stellt außerdem sicher, dass die von ihm hochgeladenen Daten, Inhalte oder Darstellungen nachfolgend aufgeführte Elemente nicht enthalten:

  1. gewaltverherrlichende, volksverhetzende oder rassistische Inhalte;
  2. pornographische Inhalte oder ähnliche Inhalte im Zusammenhang mit dem sexuellen Missbrauch von Kindern oder mit sexuellen Handlungen mit Tieren;
  3. Kennzeichen verfassungswidriger oder solcher Parteien oder Vereinigungen oder ihrer Ersatzorganisationen, welche sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten;
  4. Propagandamittel, die dazu dienen, Bestrebungen der in c) genannten Parteien oder Vereinigungen zu fördern;
  5. diskriminierende Aussagen oder Darstellungen bezüglich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Orientierung oder Alter;
  6. Anleitungen oder Aufrufe zu Straftaten.
     

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1)       Sofern sich aus der Präsentation unserer Dienstleistungen oder unserer Vertragsannahme nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“ bzw. Lager und in EURO netto ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und, soweit eine Transportversicherung vereinbart wurde, Versicherungskosten zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zzgl. etwaiger länderspezifischer Abgaben bei Lieferung in andere Länder als die Bundesrepublik Deutschland sowie zzgl. Zoll und anderer Gebühren und öffentlicher Abgaben für die Leistung.

(2)       Der Abzug von Skonto ist nur im Falle unserer ausdrücklichen schriftlichen Zusage, Zusage in elektronischer Form (z. B. per E-Mail) oder bei einer entsprechenden Präsentation der Dienstleistung oder entsprechender Vertragsannahme nach Bestellung über das Online-Bestellformular oder Aufdruck auf der Rechnung zulässig.

(3)       Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen zu verlangen.

(4)       Andere Zahlungsmethoden als Barzahlung oder Banküberweisung bedürfen gesonderter Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden; dies gilt insbesondere für die Begebung von Schecks und Wechseln.

(5)       Bei vereinbarter Überweisung gilt als Tag der Zahlung das Datum des Geldeinganges bei uns oder der Gutschrift auf unserem Konto bzw. auf dem Konto der von uns spezifizierten Zahlstelle.

(6)       Sofern sich aus der Präsentation unserer Dienstleistungen oder unserer Vertragsannahme nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) spätestens am 10. Tag nach Zugang der von inixmedia gestellten Rechnung zur Zahlung fällig; anderenfalls gerät der Kunde in Verzug.

(7)       Mit Eintritt des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 9 %-punkten über dem bei Fälligkeit der Zahlungsforderung jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(8)       Im Falle des Verzuges des Kunden sind wir berechtigt, jegliche noch ausstehenden Leistungen aufgrund desgleichen Vertragsverhältnisses oder gleichartiger Verträge aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden zurückzuhalten.

(9)       Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche, die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann vom Kunden nur insoweit ausgeübt werden, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(10)     Eingehende Zahlungen werden zunächst zur Tilgung der Kosten, dann der Zinsen und schließlich der Hauptforderungen nach ihrem Alter verwendet.

(11)     Sollte der Kunde das bestehende Vertragsverhältnis vor vollständiger Erfüllung durch uns kündigen, wird die vereinbarte Vergütung sofort fällig. Wir ziehen hiervon jedoch diejenigen Aufwendungen ab, die uns aufgrund der Kündigung erspart bleiben. Diese Aufwendungen werden pauschal mit 50 % veranschlagt. Wurden im Zeitpunkt der Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Kunden bereits Layout- und Satzarbeiten fertiggestellt, belaufen sich die ersparten Aufwendungen auf pauschal 15 %. Beide Vertragspartner haben jedoch die Möglichkeit, höhere bzw. geringere Aufwendungen nachzuweisen mit der Folge, dass der tatsächlich ersparte Aufwand maßgeblich ist.
 

§ 5       Erfüllungsort – Gefahrenübergang – Leistungsmodalitäten

(1)       Wir erbringen die vertraglich geschuldeten Leistungen durch eigene oder freie Mitarbeiter, sind jedoch auch berechtigt, für die Leistungserbringung Unteraufträge an Dritte zu erteilen. Soweit wir für die Erbringung der vertraglichen Leistungen Fremdleistungen dritter Unternehmen in Anspruch nehmen, erfolgt die Beauftragung der Drittunternehmen grundsätzlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Nach gesonderter Bevollmächtigung durch den Kunden ist auch die Beauftragung von Fremdleistungen im Auftrag des Kunden möglich.

(2)       Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist mit Ausnahme des Falles der Übernahme einer Bringschuld oder anderweitiger Vereinbarung der Sitz unserer Gesellschaft.

(3)       Wir verpflichten uns, das in der Auftragsbeschreibung näher bezeichnete Werk zu erstellen. Art, Inhalt und Umfang unserer Leistungspflicht ergeben sich abschließend aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag. Wird zur Leistungsbeschreibung auf sonstige Darstellungen verwiesen, werden nur solche Teile dieser Darstellung Inhalt des Vertrages, die vor Abschluss des Vertrages jeweils ausdrücklich als Leistungsinhalt angeboten und unverändert vom Kunden im Rahmen des Vertrages angenommen wurden. In Angebotspräsentationen enthaltene Leistungen von dargestellten Referenzprojekten stellen regelmäßig nur beispielhaft die prinzipielle Leistungsfähigkeit von uns dar. Dort präsentierte Leistungen oder Leistungsteile können nur dann als Maßstab der Leistungspflicht von uns herangezogen werden, wenn dies ausdrücklich unter Bezugnahme auf konkret bezeichnete Leistungsteile eines konkret bezeichneten Projektes als Individualabrede zum Bestandteil des Vertrages erhoben worden ist. Soweit der Vertrag keine Vorgaben enthält, sind wir in der Wahl unserer Mittel zur Realisierung der Produktion nach Art und Umfang – insbesondere künstlerisch – frei. Wir behalten uns das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen.

(4)       Dem Kunden obliegt die Bereitstellung aller ihm vorhandenen und zur Realisierung der vertragsgegenständlichen Leistung notwendigen Informationen, Daten, Grafiken, Logos etc. Für Änderungen oder Verzögerungen der Leistung, die sich aus einer nicht rechtzeitigen bzw. nicht vollständigen Bereitstellung ergeben, hat allein der Kunde einzustehen.

(5)       Der Kunde stellt uns einen sachkundigen Ansprechpartner und einen Stellvertreter zur Verfügung, die mit den zur reibungslosen Durchführung des Vertrages erforderlichen Möglichkeiten, Befugnissen und Informationen ausgestattet sind. Der Ansprechpartner und sein Stellvertreter müssen die erforderlichen Entscheidungen entweder selbst treffen oder kurzfristig herbeiführen können.

(6)       Der Kunde sendet ihm von uns übersandte Korrekturabzüge oder Entwürfe innerhalb der vereinbarten Frist zurück. Korrekturabzüge oder Entwürfe, die der Kunde nicht innerhalb dieser Frist zurücksendet, gelten als vom Kunden genehmigt. Ist eine Frist nicht ausdrücklich bestimmt, so beträgt sie eine Woche ab Zugang der Korrekturabzüge oder Entwürfe beim Kunden.

(7)       Wir sind stets berechtigt, gegen Inhalt oder Form der vom Kunden gewünschten Gestaltung (Form oder Inhalt) der vertragsgegenständlichen Leistung Einwendungen entgegenzuhalten, sofern Interessen von uns betroffen sind. Das ist immer dann der Fall, wenn die gewünschte Gestaltung nach Inhalt oder Form gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen würde. Können der Kunde und wir in diesem Fall kein Einvernehmen erzielen, sind wir zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Unsere Vergütung wird in diesem Fall angemessen herabgesetzt.

(8)       Im Falle eines Vertrages über eine Anzeigenschaltung stellt der Kunde bereits bei Abgabe seines Angebotes sicher, dass Informationen über die Höhe und der Breite der beauftragten Anzeige erteilt werden. Erteilt der Kunde keine ausdrücklichen Vorgaben über Höhe und Breite der beauftragten Anzeige, so sind wir berechtigt, die Höhe und Breite der Anzeige so zu gestalten, wie es dem mutmaßlichen Willen des Kunden entspricht. Soweit vorhanden, berücksichtigen wir dabei insbesondere Erfahrungswerte und Absprachen, die aus der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Kunden bekannt sind. Wir sind bestrebt, vor der Veröffentlichung der Anzeige mit dem Kunden Rücksprache zu halten, sofern dies nicht für eine der Vertragsparteien unzumutbar ist. Als unzumutbar gilt eine Rücksprache insbesondere dann, wenn die Veröffentlichung der Anzeige an einen bestimmten Erscheinungstermin gebunden ist und dieser Termin im Falle der Rücksprache nicht sicher eingehalten werden kann.
 

§ 6 Urheberrechtliche Nutzungsrechte/Leistungsschutzrechte

(1)       Der Kunde erwirbt für die vertraglich vereinbarte Dauer und für den vertraglich vereinbarten Umfang sowie die vereinbarte Auflage das einfache Nutzungsrecht an allen von uns im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Die Übertragung der Nutzungsrechte gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Sämtliche Nutzungsrechtsübertragungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung aller unserer gegenüber dem Kunden bestehenden Forderungen. Eine Weiterübertragung an Dritte ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zulässig. Der Kunde ist nicht berechtigt, die während der Durchführung des Auftrages vorgelegten Korrekturabzüge oder Entwürfe zu verändern, unabhängig davon, ob diese urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Soweit wir Dritte zur Erfüllung der uns obliegenden Leistungen heranziehen, erwerben wir das Nutzungsrecht in dem mit dem Kunden vereinbarten Umfang und übertragen es dem Kunden.

(2)       Sofern der Vertrag vorzeitig beendet wird, sind alle Unterlagen, Dateien, Skizzen und Entwürfe und Korrekturabzüge unverzüglich an uns zurückzugeben. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die bereits gesichteten Ideen und Konzepte weiter zu verwenden oder fortzuentwickeln.

(3)       Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt und verbleiben bei uns. Die Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

(4)       Die Mitarbeit des Kunden hat keinen Einfluss auf die Höhe der vereinbarten Vergütung und begründet auch kein Miturheberrecht an den entwickelten und erstellten Werken und Arbeiten. Der Kunde erhält auch keine Nutzungsrechte an von ihm abgelehnten oder nicht ausgeführten Entwürfen.

(5)       Unsere Leistungen und Werke dürfen vom Kunden oder durch vom Kunden beauftragte Dritte weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht vertraglich geregelt, zu vergüten und bedürfen unserer Zustimmung.

(6)       Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen wird eine Vertragsstrafe fällig, die wir nach billigem Ermessen festsetzen werden und die im Streitfall gerichtlich überprüft werden kann. Über dem Umfang der Nutzung steht uns ein Auskunftsanspruch zu.

(7)       Wir sind berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und auf unserer Website aufzuführen und dafür ggf. auch Logos des Kunden zu verwenden. Wir sind berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf unser Unternehmen hinzuweisen. Die Eigenwerbung kann vertraglich zwischen dem Kunden und uns ausgeschlossen werden.
 

§ 7 Datenverwaltung und Abrufverfügbarkeit

Wir garantieren hinsichtlich von Eintragungen im Branchenverzeichnissen, die wir im Internet verwalten, eine jährliche Abrufverfügbarkeit der dargestellten Kundendaten von 95 %. Wir übernehmen die Abrechnung der vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen. Dateninhalte prüfen wir nicht, insbesondere nicht auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; hierfür ist der Kunde allein verantwortlich. Wir behalten uns vor, Inhalte, die gegen gesetzliche Verbote, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen, aus dem Internetportal zu entfernen. Soweit zumutbar, unterrichten wir den Kunden vor einer beabsichtigten Entfernung von Inhalten aus dem Account des Kunden. Spätestens nach Entfernung eines Inhalts unterrichten wir den Kunden unverzüglich.
 

§ 8 Passwörter

(1)       Werden von uns im Rahmen erbrachte Dienstleistungen an den Kunden eine Benutzerkennung und ein Kennwort vergeben, so verpflichtet sich der Kunde, Benutzerkennung und Kennwort geheim zu halten und keinem unbefugten Dritten zugänglich zu machen.

(2)       Der Kunde wird uns unverzüglich darüber informieren, wenn er Kenntnis oder den Verdacht davon hält, dass Benutzerkennung oder Kennwort unbefugten Dritten bekannt geworden seien oder eine unbefugte oder missbräuchliche Nutzung erfolgt sein könnte. Der Kunde wird die Benutzerkennung und das Kennwort unverzüglich ändern.

(3)       Für alle Handlungen, die unter der Verwendung der Benutzerkennung und/oder des Kennwortes erfolgen, ist der Kunde allein verantwortlich und haftbar.
 

§ 9 Lieferzeit

(1)       Verbindliche Leistungstermine müssen ausdrücklich oder schriftlich oder in elektronischer Form (z. B. E-Mail) vereinbart werden. Bei unverbindlichen oder ungefähren (ca., etwa, etc.) Liefer- und Leistungsterminen oder von uns nur in Aussicht gestellten Terminen oder Fristen bemühen wir uns, diese nach besten Kräften und Gewissen einzuhalten. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Liefer- und Leistungsfristen und Liefer- und Leistungstermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

(2)       Eine vereinbarte Lieferzeit beginnt – soweit nicht anderweitig schriftlich oder in elektronischer Form (z. B. per E-Mail) vereinbart – mit dem Zugang der Vertragsannahme beim Kunden. Der Beginn der Lieferfrist setzt jedoch voraus, dass zwischen dem Kunden und uns alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z. B. die Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Informationen, Freigaben sowie die Einhaltung der Zahlungsbedingungen, insbesondere die Leistung einer vereinbarten Anzahlung, rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt hat. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(3)       Wir können – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden – vom Kunden eine Verlängerung von Lieferungs- und Leistungsfristen sowie eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt. Hat der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen verlangt, so beginnt eine neue Liefer- und/oder Leistungsfrist mit der Bestätigung der Änderung durch uns.

(4)       Wir haften nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung oder für Liefer- und Leistungsverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- und Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Lieferungs- und Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.

(5)       Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu erlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.

(6)       Sofern die Voraussetzungen des vorstehenden Absatzes vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der vertraglich geschuldeten Leistung in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
 

§ 10 Gewährleistung

(1)       Erkennbare Sachmängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 8 Werktage nach Eintreffen der Ware oder Abnahme der Leistung oder Beendigung der Dienstleistung, versteckte Sachmängel unverzüglich nach Entdeckung, letzteres spätestens innerhalb der Gewährleistungsverjährungsfrist nach Abs. 6 uns gegenüber schriftlich zu rügen. Maßgebend ist das Eingangsdatum der schriftlichen Rüge bei uns. Ist bei Anlieferung ein Schaden oder ein anderer Mangel äußerlich erkennbar, so ist dies in einer vom Kunden und der Transportperson (Spediteur bzw. Frachtführer) zu unterzeichnenden Empfangsbestätigung festzuhalten. Eine nicht fristgerechte Rüge schließt jeglichen Anspruch des Kunden aus Pflichtverletzung wegen Sachmängeln aus. Das gilt nicht im Falle vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen Handelns durch uns, im Falle der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit oder Übernahme einer Garantie der Mängelfreiheit oder eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB oder sonstigen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen. Die Vorschriften zum Lieferantenregress (§§ 478, 479 BGB) bleiben unberührt.

(2)       Bei Sachmängeln sind wir nach unserer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessener Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die vereinbarte Vergütung angemessen mindern.

(3)       Die Gewährleistung durch uns (Ansprüche aus Pflichtverletzung wegen Schlechtleistung bei Sachmängeln) und die sich daraus ergebende Haftung ist ausgeschlossen, soweit Mängel und damit zusammenhängende Schäden nicht nachweisbar auf fehlerhaftem Material, fehlerhafter Konstruktion oder auf mangelhafter Ausführung oder fehlerhaften Herstellungsstoffen oder, soweit geschuldet, mangelhafter Nutzungsanleitung beruhen. Insbesondere ist die Gewährleistung und die sich daraus ergebende Haftung aufgrund Pflichtverletzung wegen Schlechtleistung ausgeschlossen für die Folgen ungeeigneter, fehlerhafter, unsachgemäßer oder nicht sachgerechter Vorlagen oder Vorgaben des Kunden, für die Folgen ungeeigneter, fehlerhafter, unsachgemäßer oder nicht fachgerechter Verwendung, Verwendung abweichend von unseren Benutzungshinweisen, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, für die Folgen ungeeigneter oder unsachgemäßer Lagerbedingungen, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, nicht ordnungsgemäßer Wartung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer, elektromagnetischer, mechanischer oder elektrolytischer Einflüsse, die nicht in der Produktbeschreibung von uns oder einer abweichend vereinbarten Produktspezifikation oder dem jeweils produktspezifischen Datenblatt von uns vorgesehenen sind und durchschnittlichen Standardeinflüssen entsprechen. Vorstehendes gilt nicht bei arglistigem, grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln von uns, oder bei der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, der Übernahme einer Garantie, eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB oder einer Haftung nach einem gesetzlich zwingenden Haftungstatbestand.

(4)       Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung von uns den Lieferungs- oder Leistungsgegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mangelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

(5)       Der Kunde kann im Falle des Regresses in der Lieferkette (§ 445 a BGB) Ersatz von Aufwendungen, die er im Verhältnis zu seinem Käufer nach § 439 Abs. 2 und 3 BGB zu tragen hatte, nur insoweit verlangen, als der von seinem Käufer geltend gemachte Mangel bereits bei Übergang der Gefahr auf den Kunden vorhanden war und uns vor der Nacherfüllung an den Käufer des Kunden Gelegenheit gegeben wurde, binnen angemessener Frist die Nacherfüllung – nach Wahl von uns Nachlieferung oder Nachbesserung – selbst durchzuführen. Satz 2 gilt nicht, soweit unserer Gelegenheit zur Selbstdurchführung der Nacherfüllung ein berechtigtes Interesse des Kunden entgegensteht oder der Kunde aufgrund einer werkvertraglichen Verpflichtung zum Einbau in eine andere Sache oder zur Anbringung einer anderen Sache verpflichtet ist. Wir übernehmen keine Gewährleistung nach den §§ 478, 479 BGB, wenn der Kunde die von uns vertragsgegenständlich gelieferten Produkte oder erbrachten Leistungen bearbeitet oder verarbeitet oder sonst verändert hat, soweit dies nicht dem vertraglich vereinbarten Bestimmungszweck der Produkte entspricht.

(6)       Die Verjährungsfrist für Mangelansprüche beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus einer Garantie, der Übernahme eines Beschaffungsrisikos im Sinne von § 276 BGB, Ansprüchen wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, arglisten, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns von uns oder wenn in den Fällen der § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Errichtung von Bauwerk und Lieferung von Sachen für Bauwerke) und § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) oder soweit sonst gesetzlich eine längere Verjährungsfrist zwingend festgelegt ist. § 305 BGB (der Vorrang der Individualabrede in mündlicher oder textlicher oder schriftlicher Form) bleibt unberührt. Eine Umkehr der Beweislast ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.

(7)       Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.

(8)       Eine Hemmung der Verjährung der Ansprüche des Kunden bei Verhandlungen tritt nur ein, wenn die Verhandlungen schriftlich erfolgen.

(9)       Die Anerkennung von Pflichtverletzungen in Form von Sachmängeln bedarf stets der Schriftform.
 

§ 11 Haftungsausschluss und -begrenzung

(1)       Wir haften vorbehaltlich nachstehender Ausnahmen nicht, insbesondere nicht für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis.

(2)       Vorstehender Haftungsausschluss gemäß Abs. 1 gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, sowie:

  • für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige und vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen;
  • für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten;
    „wesentliche Vertragspflichten“ sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf;
  • im Falle der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen;
  • im Falle des Verzuges, soweit ein fixer Liefer- und/oder fixer Leistungszeitpunkt vereinbart war;
  • soweit wir die Garantie für die Beschaffenheit der Ware oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges oder ein Beschaffungsrisiko im Sinne von § 276 BGB übernommen haben;
  • bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.

(3)       Im Falle, dass uns oder einem Erfüllungsgehilfen von uns nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt und kein Fall des vorstehenden Abs. 2, dort 3., 4., 5. und 6. Aufzählungszeichen, vorliegt, haften wir auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

(4)       Unsere Haftung ist der Höhe nach für jeden einzelnen Schadensfall begrenzt auf eine Haftungshöchstsumme in Höhe von 5 Mio. € für Personen- und Sachschäden und in Höhe von 100.000,00 € für Vermögensschäden. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, für Ansprüche wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit sowie im Falle einer Forderung, die auf einer deliktischen Handlung oder einer ausdrücklich übernommenen Garantie oder der Übernahme eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB beruht oder in Fällen gesetzlich zwingend abweichend höherer Haftungssummen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

(5)       Die Haftungsausschlüsse bzw. –beschränkungen gemäß der vorstehenden Abs. 1 – 4 und 6 gelten im gleichen Umfang zugunsten unserer Organe, unserer leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie unserer Subunternehmer und auch in entsprechender Anwendung für Aufwendungsersatzansprüche des Kunden.

(6)       Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz aus diesem Vertragsverhältnis können nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, für Ansprüche wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, sowie im Falle einer Forderung, die auf einer deliktischen Handlung oder einer ausdrücklich übernommenen Garantie oder der Übernahme eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB beruht oder im Falle, dass gesetzlich zwingend eine längere Verjährungsfrist gilt.
 

§ 12 Schlussbestimmungen

(1)       Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und uns Kiel. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

(2)       Die Beziehung zwischen dem Kunden und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes aus dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

(3)       Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit ihrer übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

Stand Dezember 2020