Rechtsgrundlagen § 4 der BITV
Wer benötigt Leichte Sprache?
Leichte Sprache ist Teilhabe

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Inhalte in "Leichte Sprache" und "Deutscher Gebärdensprache"

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Rechtsgrundlagen § 4 der BITV

Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0)
§ 4 Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache:

Auf der Startseite einer Website einer öffentlichen Stelle sind nach Anlage 2 folgende Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache bereitzustellen:

  • Informationen zu den wesentlichen Inhalten,
  • Hinweise zur Navigation,
  • eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit,
  • Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache.

Wer benötigt Leichte Sprache?

Leichte Sprache soll Menschen das Verstehen von Texten erleichtern. Studien zufolge sind 6,2 Mio. Erwachsene in Deutschland funktionale Analphabeten – das entspricht 12,1 % der Bevölkerung. Dieselben Studien haben herausgefunden, dass ca. 20,5 % der Erwachsenen in Deutschland auf Grundschulniveau lesen und schreiben. Aber auch andere Menschen profitieren von Leichter Sprache.

Zielgruppen:

  • Funktionale Analphabeten und ungeübte Leser*innen
  • Menschen mit Lernbeeinträchtigung
  • Menschen mit geistiger Behinderung
  • Menschen, für die Deutsch eine Fremdsprache ist
  • Gehörlose Menschen, deren Muttersprache die Deutsche Gebärdensprache ist
  • Personen mit Demenz, Personen mit Aphasie

Um alle diese Menschen erreichen und informieren zu können, muss eine Verwaltung Informationen in Leichter Sprache anbieten.

Leichte Sprache ist Teilhabe

Leichte Sprache ist die Kommunikationsform, die die meisten Menschen erreicht. Sie ist ein entscheidender Schlüssel, der vielen Bürger*innen dabei hilft, gut informiert und selbstständig am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Leichte Sprache ist also kein Nice-to-have – nach dem Motto, dafür sind wir zu klein oder das braucht doch keiner! Alle Kommunen, egal wie groß, haben ein Interesse daran, alle Bürger*innen vollumfänglich am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen.

Vor allem kommunale Informationen sind wichtig, um selbstbestimmt leben und handeln zu können. Und das ist auch gesetzlich verankert: Die BITV schreibt die Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache für öffentliche Stellen vor.

Sind Sie vorbereitet, Ihre Inhalte für alle Bürger*innen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache bereitzustellen? Wir sind es!

Mit communice®easy bieten wir Ihnen unterschiedliche Lösungen in preiswerten Pakete an, mit denen Sie nicht nur den gesetzlichen Anforderungen Genüge tun, sondern den Zugang zu Ihren digitalen Informationen allen ermöglichen können.

Sprechen Sie uns einfach an!